Garantiefristen

TFD Floor Tile B.V. (im folgenden angedeutet mit “TFD”) garantiert hiermit, unter Anwendbarkeit der in dieser Erklärung genannten Einschränkungen und Bedingungen, die einwandfreie Qualität ihrer PVC Produkte, mit Ausnahme von geringen, technisch nicht zu verhindernden Farbabweichungen und eventuellen verborgenen Mängeln, die den Gebrauchswert aber nicht merkbar verringern.
Sollte innerhalb der Garantiezeit (siehe untenstehende Übersicht) nach Lieferung eine außerordentliche Abnutzung an dem TFD PVC Fußbodenbelag auftreten, dann wird TFD das/die Teil(e) an denen die außerordentliche Abnutzung aufgetreten ist, erneuern oder ersetzen. Ab dem ersten Jahr (bedingt je nach Qualität und Anwendung) wird dabei für jedes Jahr oder einen Teil des Jahres das nach der Lieferung verstrichen ist, ein Skonto auf den ursprünglichen Materialpreises van 10% gewährt, die Restsumme geht jedoch zu Lasten des Auftraggebers.
TFD behält sich geringe Farbabweichungen an den erneuerten oder ersetzten Teilen vor.

Garantiefristen:

Produkt        

Stärke

Stärke Oberschicht

Professionell

Privat

TFD pvc

3 mm

0.7 mm

10 Jahre

15 Jahre

TFD pvc

2 mm

0.3 mm

3 Jahre

5 Jahre

TFD Connect@

5 mm

0.55 mm

8 Jahre

15 Jahre

 

Beanstandungen im Hinblick auf evtl. Schrumpfen/Einlaufen werden lediglich in Behandlung genommen wenn die Schrumpfung außerhalb der Normen fällt wie diese beschrieben werden in EN 434 und EN 649
Mit den obengenannten Verpflichtungen verbinden wir die folgende Bedingungen:

1. Professionelles Legen des Fußbodenbelags gemäß unseren Installationsvorschriften.
2. Eine richtige Wahl des Fußbodenbelags im Hinblick auf die jeweilige Umgebung (Einsatzbedingungen)
3. Installation des TFD PVCs auf den dazu geeigneten Unterboden, verarbeitet gemäß den Verarbeitungsvorschriften des Leimlieferanten.

  1. Sachgerechte Pflege und Reinigung des TFD Fußbodens gemäß unseren Pflegevorschriften/Empfehlungen.
  2. Eine dynamische Belastung von 50 kg/cm2 darf nicht überschritten werden.
  3. Verwendung von Bürostühlen mit Rollen aus hartem Kunststoff ohne Naht von mindestens 50 mm, und einer Laufflächenbreite von mindestens 20 mm Durchschnitt., Dies alles gemäß DIN 68131 und/oderEN 425.
  4. TFD ist dazu befugt, wenn dies notwendig erachtet wird, während der Geschäftszeiten den flachen Fußbodenbelag zu inspektieren, sowie festzustellen in welchem Zustand sich dieser befindet und wie er gereinigt wurde.
  5. Jegliche Haftung gemäß dieser Garantie wird von TDF ausgeschlossen, für Schäden die an dem flachen Fußbodenbelag entstanden sind durch Verbrennung, Versengung oder infolge des Kontakts mit chemischen Substanzen, wie z.B. von TFD nicht für geeignet erklärten Reinigungsmitteln oder anderen ungeeigneten Substanzen.

TFD übernimmt bezüglich des gelieferten flachen Fußbodenbelags keinerlei Haftung auf eine andere Weise als aus der Garantie hervorgeht, ebensowenig wird gehaftet für eventuelle Folgeschäden.
TFD haftet in keinem Fall für eventuelle finanzielle Einbußen, die den Wert der von uns gelieferten Güter übersteigen.
Eine neuerliche Installation wird von uns versorgt, ebenso wie die anfallenden Kosten. Eventuelle Rechtsstreitigkeiten werden einem staatlich geprüften Experten vorgelegt oder einem befugten Richter.