Garantieerklärung

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Garantieerklärung

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TFD Floortile B.V. (nachfolgend „TFD“ genannt) garantiert hiermit, vorbehaltlich der in dieser Erklärung festgelegten Einschränkungen und Bedingungen, die einwandfreie Qualität seiner Vinylprodukte, abgesehen von geringfügigen, technisch unvermeidbaren Farbabweichungen und versteckten Mängeln, die deren Gebrauchswert nicht wesentlich beeinträchtigen.

Sollte nach der Lieferung innerhalb des Garantiezeitraums (siehe Übersicht unten) eine außergewöhnliche Abnutzung des Vinylbodenbelags auftreten, wird TFD den Bereich, an dem diese außergewöhnliche Abnutzung aufgetreten ist, reparieren oder ersetzen, wobei für jedes angefangene Jahr seit der Lieferung ein Abzug vom ursprünglichen Materialpreis in Höhe von 10 % ab dem ersten Jahr (je nach Qualität und/oder Anwendung) vorgenommen wird und somit zu Lasten des Auftraggebers geht. TFD ist berechtigt, geringfügige Farbabweichungen an dem reparierten oder ausgetauschten Teil zuzulassen.

GARANTIEZEITRAUM:

Produkt

Stärke

Stärke Nutzschicht

Gewerblich

Privat

TFD Style

2,5 mm

0,55 mm

8 Jahre

15 Jahre

TFD Style

3 mm

0,7 mm

10 Jahre

15 Jahre

TFD Innovative (Magnetboden)

3 mm

0,7 mm

10 Jahre

15 Jahre

TFD Rigid

4,2 mm

0.3 mm

10 Jahre

12 Jahre

TFD Rigid

5 mm

0,55 mm

15 Jahre

17 Jahre

Reklamationen wegen Schrumpfung werden nur akzeptiert, wenn die Schrumpfung außerhalb der in EN 434 und EN 649 definierten Normen liegt.

An die obige Verpflichtung knüpfen wir die folgenden Bedingungen:

  1. Professionelle Verlegung des Bodenbelags gemäß unserer Verlegeanleitung.
  2. Die richtige Wahl des Bodenbelags unter Beachtung der Anwendungsbedingungen.
  3. Verlegung des TFD-Vinylbodens auf einem geeigneten Unterboden, Verarbeitung gemäß den Verarbeitungshinweisen des Klebstoffherstellers.
  4. Professionelle Pflege und Reinigung des TFD-Vinylbodens gemäß unserer Reinigungsempfehlung.
  5. Maximale dynamische Belastung von 50 kg/cm².
  6. Verwendung von Bürostühlen mit weichen Kunststoffrollen ohne Naht von mindestens 50 mm Durchmesser und eine Laufflächenbreite von mindestens 20 mm. Dies entspricht den Vorgaben von DIN 68131 und/oder EN 425.
  7. TFD kann, sofern dies für erforderlich befunden wird, während der Geschäftszeiten den Bodenbelag sowie dessen Pflege- und Reinigungszustand überprüfen.
  8. TFD schließt jegliche Haftung im Rahmen dieser Garantie für Schäden am Bodenbelag aus, die durch Verbrennen, Anbrennen oder Versengen oder durch Kontakt mit chemischen Mitteln, wie z. B. nicht von TFD zugelassenen Reinigungsmitteln, verursacht werden.

TFD übernimmt für den gelieferten Bodenbelag keine über diese Garantie hinausgehende Haftung, insbesondere keine Haftung für Folgeschäden. TFD kann unter keinen Umständen für einen finanziellen Verlust, der den Wert der gelieferten Bodenware übersteigt, haftbar gemacht werden.

Etwaige Streitfälle werden einem vereidigten Sachverständigen oder dem zuständigen Gericht vorgelegt.